Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion „Storehunt“ ist:
Kaufpark Neutraubling
Pommernstraße 4
93073 Neutraubling
Deutschland
Sofern im Folgenden vom „Veranstalter“ die Rede ist, ist ausschließlich der vorstehend genannte Veranstalter gemeint.
2. Gegenstand der Aktion
Der Veranstalter führt im Zeitraum vom 04.09.2026 bis einschließlich 02.10.2026 im Kaufpark Neutraubling die Aktion „Storehunt“ durch.
Im Rahmen der Aktion können Kundinnen und Kunden bei Einkäufen in den teilnehmenden Geschäften Sticker sammeln. Vollständig ausgefüllte Stempelkarten können anschließend zur Teilnahme an der Gewinnaktion eingereicht werden.
Die Teilnahme und Durchführung richten sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen sowie nach ergänzenden Hinweisen und Aktionsinformationen des Veranstalters.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Veranstalter verbundener Unternehmen, insbesondere der SawatzkiMühlenbruch GmbH,
Personen, die unmittelbar an der Konzeption oder Durchführung der Aktion beteiligt sind,
sowie jeweils deren Angehörige.
Der Veranstalter ist berechtigt, im Gewinnfall einen geeigneten Nachweis über Alter und Identität zu verlangen.
4. Aktionszeitraum
Die Storehunt findet vom 04.09.2026 bis einschließlich 02.10.2026 im Kaufpark Neutraubling statt.
Es werden ausschließlich Einkäufe berücksichtigt, die innerhalb dieses Aktionszeitraums bei einem der teilnehmenden Geschäfte getätigt werden.
Stempelkarten müssen spätestens bis zum Ende des Aktionszeitraums vollständig ausgefüllt und an der GLOBUS Information im Kaufpark Neutraubling in die dafür vorgesehene Losbox eingeworfen werden.
Nach Ablauf des Aktionszeitraums eingereichte Stempelkarten können nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Teilnahme an der Storehunt
Für eine wirksame Teilnahme müssen insgesamt 8 Sticker auf einer für die Storehunt vorgesehenen Stempelkarte gesammelt werden.
Für einen Einkauf mit einem Einkaufswert von mindestens 10,00 € in einem teilnehmenden Store erhalten Kundinnen und Kunden einen Sticker für ihre Stempelkarte.
Für die Teilnahme müssen somit insgesamt acht entsprechende Sticker gesammelt werden.
Eine vollständig beklebte Stempelkarte ist anschließend an der GLOBUS Information im Kaufpark Neutraubling in die dafür vorgesehene Losbox einzuwerfen.
Nur vollständig ausgefüllte und ordnungsgemäß eingereichte Stempelkarten nehmen an der Gewinnaktion teil.
Eine Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung von Einkäufen ist ausgeschlossen.
6. Ausgabe der Stempelkarten und Sticker
Zum Start der Aktion am 04.09.2026 sind Promoter im Kaufpark Neutraubling vor Ort, die über die Aktion informieren sowie Stempelkarten und Give-aways verteilen.
Während des gesamten Aktionszeitraums sind die Stempelkarten außerdem bei den teilnehmenden Stores erhältlich, solange der Vorrat reicht.
Die Sticker werden im Zusammenhang mit einem entsprechend qualifizierenden Einkauf von mindestens 10,00 € bei einem teilnehmenden Store ausgegeben.
Ein Anspruch auf die nachträgliche Ausgabe eines Stickers besteht grundsätzlich nicht, sofern der entsprechende Einkauf nicht nachgewiesen werden kann.
7. Teilnehmende Stores
An der Storehunt nehmen folgende Geschäfte im Kaufpark Neutraubling teil:
Adler
Apollo Optik
bikezeit
Bücherwurm
C&A
dm-drogerie Markt
Fressnapf
FUSSL Modestraße
GLOBUS
Jeans Fritz
MEGOS Haarstudio & Beauty
mister*lady
Outdoor Sports Outlet
Sport Herrmann
Happy Schuh & Du?
Takko
Tchibo
TK-Point
Woolworth
Änderungen bei den teilnehmenden Stores bleiben vorbehalten, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Interessen der Teilnehmenden angemessen berücksichtigt werden.
8. Gewinne
Im Rahmen der Storehunt werden Centergutscheine für den Kaufpark Neutraubling vergeben.
Jede 10. vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Stempelkarte gewinnt einen Centergutschein für den Kaufpark Neutraubling.
Maßgeblich ist die Reihenfolge bzw. Zählung der ordnungsgemäß eingereichten Stempelkarten durch den Veranstalter.
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes, ein Tausch gegen andere Leistungen oder eine Auszahlung in Sachwerten ist ausgeschlossen.
Der Gewinn wird ausschließlich in der angekündigten Form gewährt.
Sollte ein angekündigter Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen.
9. Ermittlung der Gewinner
Gewinnberechtigt ist im Rahmen der Aktion jede 10. vollständig und wirksam eingereichte Stempelkarte.
Für die Feststellung der Gewinner ist die vom Veranstalter vorgenommene Erfassung und Zählung der eingegangenen Stempelkarten maßgeblich.
Unvollständige, unleserliche, manipulierte oder anderweitig nicht den Teilnahmebedingungen entsprechende Stempelkarten werden bei der Gewinnerermittlung nicht berücksichtigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Benachrichtigung und Gewinnannahme
Die Gewinner werden anhand der auf der Stempelkarte angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt, sofern eine Benachrichtigung nicht unmittelbar vor Ort erfolgt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben vollständig und leserlich auf der Stempelkarte angegeben wurden.
Gewinner sind verpflichtet, sich innerhalb einer vom Veranstalter in der Gewinnbenachrichtigung genannten angemessenen Frist zurückzumelden und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder sind die erforderlichen Angaben unvollständig oder unrichtig, kann der Gewinnanspruch verfallen.
11. Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende von der Aktion auszuschließen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
falschen oder irreführenden Angaben,
gefälschten oder manipulierten Stempelkarten oder Stickern,
Manipulationsversuchen bei der Sammlung oder Einreichung von Stickern,
unberechtigter Vervielfältigung von Stempelkarten oder Stickern,
sonstigen Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktion beeinträchtigen.
Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne aberkannt und bereits zugesagte Gewinne zurückgefordert werden.
Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf Zuteilung eines Gewinns besteht nicht.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
in allen sonstigen Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Stempelkarten oder Sticker, die verloren gehen, beschädigt werden oder aus Gründen nicht berücksichtigt werden können, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen.
Soweit Gewinne von Kooperationspartnern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden, haftet der Veranstalter für deren Sach- oder Rechtsmängel nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
13. Datenschutz
13.1 Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Storehunt ist der unter Ziffer 1 genannte Veranstalter.
13.2 Zweck der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten, die Teilnehmende auf der Stempelkarte oder im Rahmen der Gewinnabwicklung angeben, werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung der Storehunt erforderlich ist.
Hierzu gehören insbesondere:
Prüfung der Teilnahmeberechtigung,
Zuordnung der eingereichten Stempelkarten,
Ermittlung der Gewinner,
Benachrichtigung der Gewinner,
Übergabe der Gewinne.
Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken erfolgt nur, sofern hierfür eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht oder eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
13.3 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Storehunt ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung der Aktion und zur Erfüllung der daraus entstehenden Verpflichtungen erforderlich ist.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung gegebenenfalls auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Soweit Teilnehmende freiwillig zusätzliche Angaben machen oder in eine weitergehende Verarbeitung einwilligen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
13.4 Kategorien der verarbeiteten Daten
Je nach Ausgestaltung der Stempelkarte und Gewinnabwicklung können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Vor- und Nachname,
Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse oder Telefonnummer,
gegebenenfalls Postanschrift,
Angaben auf der eingereichten Stempelkarte,
gegebenenfalls Nachweise zur Alters- oder Identitätsprüfung.
13.5 Empfänger der Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung der Aktion erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Hierzu können insbesondere gehören:
mit der Organisation und Durchführung der Aktion beauftragte Dienstleister,
Kooperationspartner, soweit dies für die Gewinnabwicklung erforderlich ist,
IT- oder Hosting-Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung,
Behörden oder sonstige Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
13.6 Speicherdauer
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung der Storehunt erforderlich ist.
Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Daten von Personen, die keinen Gewinn erhalten, werden grundsätzlich nach vollständigem Abschluss der Aktion gelöscht.
Daten der Gewinner werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Gewinnabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
13.7 Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:
Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten,
Berichtigung unrichtiger Daten,
Löschung der Daten,
Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Datenübertragbarkeit,
Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
13.8 Bereitstellung der Daten
Soweit personenbezogene Daten für die Gewinnermittlung oder Gewinnübergabe erforderlich sind, ist deren Bereitstellung Voraussetzung für die entsprechende Gewinnabwicklung.
Ohne die erforderlichen Angaben kann eine Benachrichtigung oder Übergabe des Gewinns gegebenenfalls nicht erfolgen.
14. Vorzeitige Beendigung, Anpassung oder Änderung der Aktion
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Storehunt aus sachlichem Grund zu ändern, anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei:
Manipulationen oder Manipulationsversuchen,
behördlichen Anordnungen,
rechtlichen Beanstandungen,
unvorhersehbaren organisatorischen Umständen oder
sonstigen Fällen höherer Gewalt.
Bereits entstandene Ansprüche der Teilnehmenden werden hiervon nur insoweit berührt, wie dies gesetzlich zulässig ist.
15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
